Eine andere Leckerei aus einem ach so laizistischen Staat (Hervorhebungen von mir):
Was sind Gewissensgründe?
Zivildienst kann leisten, wer glaubhaft darlegen kann, dass er den Militärdienst nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Zum Gewissen können gehören:
• Religiöse Überzeugungen, eventuell in Verbindung mit der Zugehörigkeit zu einer religiösen Gemeinschaft.
• Ethisch-humanitäre und moralische Gründe, beispielsweise die generelle Ablehnung der Tötung eines Menschen und der Wille zum Dienst an Gewaltlosigkeit und Gerechtigkeit.
• Vernunft- und verstandesgemässe, politische und gesellschaftliche Überlegungen können zur Anerkennung führen, müssen deutlich ausgeprägter formuliert werden, als die beiden vorangehenden Gruppen.
Die Gewissensgründe müssen sich in der Lebensführung ausdrücken (z.B. freiwillige Sozialeinsätze, Mithilfe in Jugendgruppen).1
“Mein unsichtbarer Freund verbietet mir, Armeedienst zu leisten.” ist also ein schlagkräftigeres Argument als: “Ich möchte die Armee nicht unterstützen, da ich finde, das dazu aufgewendete Geld wäre in Bildungsprojekten besser investiert.”
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Wednesday, July 9, 2008 at 19:52
Wednesday, July 9, 2008 at 20:16
Wednesday, July 9, 2008 at 23:56
Das Perfide ist ja, dass du auch beim Bund gebildet werden kannst.
Thursday, July 10, 2008 at 10:30
Dass das so ehrlich zugegeben wird, erstaunt mich.
Sunday, July 13, 2008 at 11:44
Sunday, July 20, 2008 at 17:37
Vor der Einführung des Zivildienstes verwendeten die Militärrichter die ‘drei P’, um zwischen schlechten und ganz schlechten Wehrdienst- oder Waffenverweigerern zu unterscheiden:
Als Pazifist wurde etikettiert, wer aus moralischen Gründen sich dem Dienst entziehen wollte. Akzeptiert wurden jedoch ausschliesslich religiöse, nicht aber weltlich-politische Begründungen.
Als Psychopath wurde schubladisiert, wer (zumeist mittels eines psychiatrischen Gutachtens) darlegte, dass er den Dienst seelisch nicht verkraften würde.
Die restlichen waren die Parasiten, die aus Sicht des Militärs ohne redlichen Grund den Staatsdienst verweigerten. Bei Dienstverweigerung war das Strafmass für die “Mitglieder” dieser Kategorie am höchsten.
Gut, dass inzwischen wenigstens der “Tatbeweis” genügt, um Zivildienst leisten zu können. Im Grunde ist aber nur das Ende der Wehrpflicht ein zukunftstaugliches Modell.
Thursday, July 24, 2008 at 12:53
Das Ende der Wehrpflicht ist - hoffentlich! - eine Frage der Zeit. Denn die Zukunft holt uns sehr rasch ein. Doch jedes Jahr, in dem der Wehrdienst noch steht, bedauere ich.