Tanzverbot nach Schweizer Art

Der Geruch von Theokratie und Unfreiheit mieft auch in der Schweiz, besonders an Sonntagen. Es ist wahrhaft entsetzlich. Bloss weil in der Vergangenheit die eine oder andere Wüstenreligion die Schweiz durchdrungen hatte, muss heutzutage noch jeder sich diesem uralten Diktat beugen…
(Jeder andere Grund, Tanz und Trank zu verbieten, ist natürlich ebenso falsch. Wer einen Umzug machen will, der soll dürfen, unabhängig davon, welche Sekte an diesem Tag gerade ihre heiligsten aller heiligen Stunden zelebriert, welcher Politiker es nicht gerne sieht, wenn Leute zu viel Bier trinken. - Und es ist eine Schande, irgendjemandem vorzuschreiben, wann er seinen kleinen Zierfischladen geöffnet haben darf.)

§ 1. Öffentliche Ruhetage sind:
a) Sonntage,
b) Neujahrstag, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrtstag, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachtstag und Stephanstag (26. Dezember).
Hohe Feiertage sind: Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischer Bettag und Weihnachtstag.
Die in Absatz 1 lit. b genannten öffentlichen Ruhetage werden im Sinne des Arbeitsgesetzes den Sonntagen gleichgestellt.

§ 2. An öffentlichen Ruhetagen sind alle Tätigkeiten untersagt, die geeignet sind, die dem Charakter des jeweiligen Ruhetages angemessene Ruhe ernstlich zu stören.

§ 3. An den hohen Feiertagen sind insbesondere untersagt:
a) Schiessübungen,
b) Umzüge und Demonstrationen,
c) Schaustellungen,
d) kommerzielle Ausstellungen,
e) öffentliche Versammlungen nicht religiöser Natur,
f) Sportveranstaltungen, Tanzveranstaltungen, Konzertveranstaltungen, Theatervorstellungen und Filmvorführungen; ausgenommen sind Veranstaltungen, die in geschlossenen Räumen stattfinden.
Besondere Anlässe und Veranstaltungen, welche dem Charakter des hohen Feiertages nicht widersprechen, können durch die Gemeinde bewilligt werden.

§ 4. Von Montag bis Samstag können die Läden der Detailhandelsbetriebe ohne zeitliche Beschränkung geöffnet sein.

§ 5. An öffentlichen Ruhetagen sind die Läden der Detailhandelsbetriebe
geschlossen zu halten.1

hat tip to andreas

  1. Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz []






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Noch keine Kommentare

  1. politik-blogs.ch

    links from TechnoratiTanzverbot nach Schweizer ArtPubliziert am 14. August 2008 im Blog «DER MISANTHROP»




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