Grundsatz 1: Vollkommene Vertragsfreiheit zwischen Personen, die sich einig über den Inhalt des Vertrags sind.
Grundsatz 2: Jeder hat das Recht, mit seinem Körper anzustellen, was er will.
Doch dass es jemandem verboten ist, sich aufessen zu lassen, scheint nahezu niemand merkwürdig zu finden.1