Vor ein paar Jahren (2004) hat das Schweizer Stimmvolk die Verwahrungsinitative angenommen:
Danach sind Sexual- und Gewaltstraftäter, die als extrem gefährlich und untherapierbar eingestuft werden, lebenslänglich zu verwahren und es ist ihnen kein Hafturlaub zu gewähren. Ihre Entlassung darf nur geprüft werden, wenn aufgrund neuer, wissenschaftlicher Erkenntnisse die Heilbarkeit des Täters und damit seine künftige Ungefährlichkeit in Aussicht stehen.1
Eine allzu krasse Massnahme, doch offenbar wollte das Volk Probleme lieber “auf nimmer wiedersehen” wegsperren, als sich mit ihnen zu beschäftigen. Doch glücklicherweise mussten 2007 alle ausgesprochenen Verwahrungen neu beurteilt werden und etliche wurden auch aufgehoben.2
An diesem Wochenende hat das Schweizer Volk entschieden, dass “pädophile Straftaten an Kindern” nicht mehr verjähren dürfen. Gleich wie Genozide und Kriegsverbrechen. Obwohl niemand genau weiss, was “pädophile Straftaten” denn sein sollen und ab wann einer nicht mehr “Kind” ist. Die Volksinitative war extrem schwummrig und unklar gehalten. Aber eben, in der Schweiz verjährt Mord nun, Kindesmissbrauch nicht. (Zugegeben, die Initantin Christiane Bussat hat sich dafür ausgesprochen, dass Mord nicht mehr nach 30 Jahren verjähren soll.3.
An sich spricht nichts gegen diese Initiative. Wenn es auch nach zwnazig, dreissig, vierzig Jahren möglich wäre, einen Straftäter zu überführen. Doch nach einer derart langen Zeit ist die Beweislage derart löchrig, dass es verantwortungslos ist, anhand von Zeugenaussagen und einer Hand voll Indizien jemanden schuldig zu sprechen. (Was es sowieso immer ist, einzig Beweise sollten vor Gericht zählen.)
Jetzt will die Strassenopfer-Stiftung Roadcross eine Raser-Initiative lancieren, um Raser härter bestrafen zu können. Damit solche Delikte endlich angemessen bestraft werden.4 Ein illusorisches Vorhaben. Nicht etwa, weil die Initiative nicht angenommen werden würde, sondern weil es dadurch nicht weniger Raser gäbe. Die Härte der zu erwartenden Strafe hat einen extrem geringen Einfluss darauf, ob jemand ein Verbrechen begeht. Damit haben harte Strafen generell einzig den Zweck, Rache am Täter zu nehmen. Es ihm heimzuzahlen. Dies ist sinnlos und eines humanistischen Staates nicht würdig.
Angesichts der blühenden Repression, auch bei opferlosen Verbrechen wie Biertrinken (Der Verkauf von Alkoholika soll ja künftig nur noch während dem Tag legal sein.) oder Zigarrerauchen oder Cannabiskonsum, ist die Frage berechtigt, ob die Schweizer bereit wären, Mörder und Kinderschänder mit dem Tod zu bestrafen. Oder sie wenigstens auf dem Bundesplatz an den Pranger zu stellen und Passanten und Schaulustigen eine Peitsche in die Hand zu drücken.
P.S. Ich möchte mich Ali anschliessen und ebenfalls dazu aufrufen, den Täterschutz nicht zu vergessen. Auch Leute, die abgründig abscheuliche Verbrechen begehen haben Rechte. Übersehen wir das und “entrechten” manche Leute, landen wir nur allzu rasch in sehr dunklen Winkeln der Geschichte.
Obama verteidigt die Todesstrafe in den USA, er will sie aber umsichtig eingesetzt wissen und möchte ihre Anwendung gleichzeitig ausweiten.
hat tip to jan