An der Delegiertenversammlung der SVP in Lenzburg steht einmal mehr der Zustand der Armee im Zentrum. Parteipräsident Brunner kritisierte, der Wehrdienst werde zum Frondienst pervertiert. In einem Positionspapier, über das die Delegierten abstimmen, verlangt die SVP eine Verlängerung der Dienstpflicht.
(ap) Wehrmänner würden zu Botschafts-Securitas degradiert, mündige Bürger in Uniform zu Parkplatzanweisern an Grossanlässen gemacht, sagte SVP-Präsident Toni Brunner vor den Delegierten in der Mehrzweckhalle Lenzburg. So werde der Wehrdienst zum Frondienst pervertiert.
Durch den Schlamm zu kriechen, mit dem Zweck, sich auf einen imaginären Krieg vorzubereiten, sei natürlich kein Frondienst. Sondern Dienst am Vaterland und als solcher heiliger als Jesus Mutter.
Zwangsdienst ist Zwangsdienst und in jedem Fall abzulehnen. Schlussendlich läuft der obligatorische Militärdienst darauf hinaus, dass dir jemand eine Pistole an den Kopf hält und sagt: Im Gleichschritt - Marsch! Und danach bringen wir dir bei, wie du jemanden mit Sturmgewehr und Bajonett tötest.
Staat bedeutet natürlich immer Zwang. Im Falle von ein paar Prozent Steuern für Strassen, Schulen und Spitäler kann man es akzeptieren. (Natürlich nicht komplett und nicht, ohne intensiv darüber nachgedacht zu haben, aber sich darüber aufzuregen, wäre fehl am Platz.) Militärpflicht kann ich jedoch nur als unmoralisch bezeichnen. Genau wie jede andere Art von Dienstpflicht.
«Jedes Kind soll seinen Vater in der Militäruniform sehen.»
Was bitteschön ist das für ein krudes Gesellschaftsbild? Allein die Tatsache, dass hier ein Normierung der Väter gefordert wird und scheinbar ein extrem klassisches Bild von der Familie gezeichnet wird (Vater, Mutter, Kind.), ist äusserst bedenklich. Welchen Nutzen das Kind daraus ziehen kann, seinen Vater uniformiert zu sehen, ist ebenfalls fraglich. Vielleicht soll damit Autoritätsgläubigkeit gefordert werden? Oder eine gewisse Uniformierung der Gesellschaft?
Zudem wird die Landesverteidigung als Hauptauftrag der Armee unterstrichen. Die Katastrophenhilfe sei primär dem Zivilschutz zu übertragen.1
Dem zweiten Satz kann ich zustimmen, wenngleich mit einigen Einwänden, die ich hier nicht weiter ausführen möchte. Aber wo ist unser Feind? Jene gegnerische Armee, die uns bedroht und vor der uns die Armee beschützt? Liechtenstein? Bangladesh?
Wie wäre es, wenn wir die Bundesräte mit so wenig Macht austatteten, dass man sie beliebig austauschen könnte? Wie Blütenblätter, die einander gleichen, ab und an Unterschiede aufzeigen, aber grundsätzlich beliebig austauschbar sind. So dass man den schlechtestmöglichen Kandidaten ins Amt setzen könnte und er die Nation nicht in einen Abgrund und auch nicht in eine winzige Mulde steuern könnte. Wäre es nicht beruhigend zu wissen, dass man selbst mich1 zum Bundesrat wählen könnte, ohne dass irgendetwas Schlimmes geschehen könnte?
Mir ist es eigentlich egal, ob in den Beizen geraucht werden darf oder nicht. Grundsätzlich ist es mir egal, wie Privateigentum genutzt wird. Ich bin auch zu faul, um mir zu überlegen, welches Angebot mir fehlt und was ich in Restaurants gerne auf den Speisekarten stehen und in den Geschäften an den Kleiberbügeln hängen sehen möchte. Vermutlich, weil das Angebot bereits heute enorm ist und man den Rest problemlos aus den Staaten oder von China bestellen kann.
Aber bitte, lasst den Eigentümern die Wahl, wie sie ihren Besitz nutzen. Wenn alle Beizer das Rauchen verbieten wollen: Schön. Aber der Staat hat sich in diese Frage nicht einzumischen. Genauso wenig wie er dem Restaurantbesitzer vorschreiben soll, was auf der Speisekarte stehen darf und was nicht.
Basel und Zürich haben nun also das Rauchen in den Restaurants verboten. Ganz anders Nidwalden:
Demnach ist das Rauchen in öffentlich zugänglichen Gebäuden des Kantons, der politischen Gemeinden, der Schulgemeinden und von Anstalten des öffentlichen Rechts künftig generell verboten.
Die Gastwirte sind in der Anordnung eines Rauchverbots jedoch frei. Sie müssen lediglich am Eingang deutlich deklarieren, ob das Rauchen erlaubt oder verboten ist.1
Zu erwarten ist jedoch ein nationales Rauchverbot in den nächsten paar Jahren. Eigentumsrechte zählen hierzulande nicht mehr viel, ausser in Nidwalden.
Es gibt Gemeinden in der Schweiz, da wird für eine exakt definierte Gruppe von Personen während einer ebenfalls genau bestimmten Zeitspanne die Benutzung öffentlichen Raumes verboten. In Kerzers zum Beispiel ist es seit 2006 allen unter 16-Jährigen verboten, sich nach 22 Uhr im öffentlichen Raum aufzuhalten.1 Der öffentliche Raum, der zu einem Teil auch ihnen gehört, da er Gemeineigentum von allen Schweizer Bürgern ist.
Dass jedoch auch nur irgendjemand davon abgehalten wird, sich zu einer von ihm selbstgewählten Zeit auf öffentlichen Plätzen und Strassen aufzuhalten, ist schwer verständlich und widerspricht ganz klar dem Gedanken des Liberalismus.
Deshalb ist es vollkommen egal, ob die Ausgangssperre jetzt Jugendliche davon abhält, zu Vandalen oder zumindest zu Sachbeschädigern zu werden. Zudem werden diese Sachbeschädigungen einzig dadurch verhindert, dass sich die Jugendlichen während einem geringeren Zeitanteil im öffentlichen Raum aufenthalten dürfen. Der eigentliche Ansatz sollte sein, den Jugendlichen Respekt vor dem Eigentum anderer beizubringen. Doch Ausgangssperren haben keinerlei erzieherischen Aspekt. Darüber hinaus geht es den Gemeinden nicht nur darum, Sachbeschädigungen zu verhindern, sondern auch darum, das Verhalten der Jugendlichen zu normieren. Der Staat greift einmal mehr in das Privatleben seiner Bürger ein.
Kurz und bündig: Ausgangssperren stellen ein Mittel dar, zu dem schlicht nicht gegriffen werden darf.
Eigentlich ist es unmöglich, gleichzeitig liberal und populär zu sein. Das ist eines der Hauptprobleme der FDP.
[...]
Grob vereinfacht stehen die Neinsager auf der einen Seite jenen gegenüber, die sich nur darin einig sind, dass sie Nein sagen zu den Neinsagern. Die Zeiten, um ein strikt liberales Profil aufzubauen, das konsequenterweise in vielen Belangen «weniger Staat, weniger Interventionen und weniger Steuern» fordern müsste, sind für eine traditionell staatstragende Partei in diesem Klima extrem ungünstig.
[...]
Ob ein strikter Liberalismus, der die Bereitschaft zum Lernen, zum Leisten und zum Lebensunternehmertum vor die Forderung nach umfassender Versorgung stellt, in Zukunft bei Wahlen zulegen könnte, bleibt eine offene Frage. Populär ist das nicht, und wer den kurzfristigen Erfolg sucht, darf sich nicht mit weit gesteckten Zielen befassen. Wer aber den langfristigen Erfolg im Auge hat, muss bereit sein, auch Phasen der Unbeliebtheit durchzustehen und auf populistische Konzessionen zu verzichten. Damit spricht man eine Gruppe von Aktiven und Innovativen an, die das Zeug hat, beim schrittweisen Ausstieg aus einer Fehlentwicklung die Führung und Verantwortung zu übernehmen.((Robert Nef (Präsident des Stiftungsrates des Liberalen Instituts) - Freisinn: Liberal und populär geht nicht))
Das liberale Institut hat ein Positionspapier zu HarmoS herausgegeben:
Das Kind gehört sich selbst und seinen Eltern, und nicht dem Staat. Die allgemeine obligatorische Schulpflicht war eine Errungenschaft des liberaldemokratischen laizistischen Staates. Das ändert nichts an der Tatsache, dass die Schulpflicht allen Eltern und Kindern einen Zwang auferlegt, der in die Freiheit von Eltern und Kindern massiv eingreift. Was an Verstaatlichung im 19. Jahrhundert als Abwehr des konfessionell dominierten Schulwesens möglicherweise notwendig war, hat für das 21.Jahrhundert keinen Modellcharakter mehr. Heute geht es um die Befreiung des Bildungswesens aus den egalitären staatlichen Fesseln und um den schrittweisen Übergang zu flexibel und autonom gestalteten Formen der Kombination von Lernen, Arbeiten und Musse während des ganzen Lebens.1
(Wobei ich meinen würde, dass das Kind einzig und allein sich und niemand anderem gehört.)
Darf man noch mit gutem Gewissen Salat essen und den Rasen mähen? So fragten polemische Kritiker nach der Publikation des Berichts der eidgenössischen Ethikkommission für den Ausserhumanbereich (EKAH) zur Würde der Pflanzen in diesem Frühjahr. Für die Kritiker war es eine Provokation, dass das Bundes-Fachgremium Pflanzen eine Würde zugesteht.
[...]
Das [Die Grenzen der Pflanzennutzung zu bestimmen.] versuchen jetzt eine Reihe von Pflanzenwissenschaftlern, Biologen, Philosophen, Gartenbaufachleuten und Landwirten. In ihren «Rheinauer Thesen» versuchen sie, so etwas wie Grundrechte von Pflanzen festzuschreiben. Zu diesen «Anspruchsrechten», so ihr Terminus, gehört das Recht auf die eigene Fortpflanzung, das Recht auf Eigenständigkeit, auf Evolution, auf das Überleben der eigenen Art, auf respektvolle Forschung und Entwicklung und das Recht, nicht patentiert zu werden.1
Einem Lebewesen ein Recht zuzusprechen, bedeutet, dafür zu sorgen, dass dessen Rechte gewahrt werden und allfällige Verletzungen dieser Rechte verfolgt werden und Konsequenzen nach sich ziehen. Die Rechte, die in den Rheinauer Thesen festgelegt werden, sind jedoch nicht verbindlich. Es ist eher eine Art moralische Richtlinie im Umgang mit Kraut und Rüben. Gewiss bin ich dafür, Pflanzen angemessen zu behandeln - sie also lediglich zu Ernährungs- (Schweinsfilet mit Fritten und Bohnen), Inneneinrichtungs- (Der Strauss in der Vase), Ästhetisierungs- (Unkraut jäten) und Geschenkzwecken zu töten, resp. zu zerstören. Genauso wie ich auch dafür bin, Menschen höflich, zuvorkommend und respektvoll zu behandeln. Doch nie würde es mir einfallen, einem Menschen das Recht zuzusprechen, höflich angesprochen zu werden. Denn das impliziert, dass ich dieses Recht in Gesetzesform verpacken möchte und der Staat dies dann zu verteidigen hätte. Das ist bei moralischen und ehtischen Verhaltensgeboten jedoch nicht der Fall (d.h. bloss bei einigen wenigen).
[Ein anderes Beispiel: Tierrechte. Man kann einem nichtmenschlichen Tier nicht im selben Sinne das Recht auf körperliche Unversehrtheit zusprechen wie einem Menschen. Denn dies würde bedeuten, dass der Staat bei jeder Verletzung dieses Rechtes Anklage erheben müsste. Anklage gegen Pinguine, Amseln und Koalas. Was man jedoch in Gesetzesform bringen kann und gebracht hat, ist z.B. ein Verbot, Tiere unter gewissen unerträglichen Bedingungen zu halten. Das bedeutet aber nicht, dass ein Schwein das Recht hätte, nicht grausam behandelt zu werden. Es bedeutet nur, dass kein Mensch das Schwein schlecht behandeln darf.]
Nun gebietet es einem einerseits der Humanismus, andererseits schlichtes Eigeninteresse, Natur und das darin Kreuchende und Fleuchende nicht abzufackeln und durch Glasbeton zu ersetzen. Das ändert aber nichts daran, dass Pflanzen zwar Lebewesen, aber ohne (bewusst wahrgenommene) Gefühle und Verstand sind. Einen Sinn für die Zukunft und ihr eigenes Selbst haben sie erst Recht nicht. Sie sind Steine, die sich bis zu einem gewissen Grad bewegen, stets aber ihre eigene Form verändern können. In ihrer Blindheit sind Pflanzen vergleichbar mit Einzellern, die sich zwar fortpflanzen und ihre eigenen Interessen verfolgen und damit auch auf äussere Reize (insbesondere negative, potentiell gefährliche) reagieren können, aber einen Schnitt nicht spüren und ihren Tod nicht fürchten.
Die Unterschiede zwischen Pflanzen, Viren und Bakterien sind diesbezüglich also marginal. Dennoch sind es einzig die Pflanzen, die Rechte erhalten. Man fragt sich wieso. Die Antwort liegt vermutlich bei Sonnenblumen, Gänseblümchen, rosaroten Rosen und Naturromantik, deren Gründern zwar Haselsträucher, nicht aber Staphylokokken bekannt gewesen waren.
Objektive Gründe, wieso man den einen gefühlslosen Lebewesen Rechte erteilt, anderen jedoch nicht, lassen sich nicht finden. Dies schon nur deshalb, weil Leben kein exakter wissenschaftlicher Begriff ist. Keiner weiss, ob ein Virus lebt, ob DNA, RNA oder Aminosäuren leben. Es ist auch schlicht egal. Denn ob man den Grippevirus nun ein Lebewesen nennt oder nicht, er bleibt ein Virus mit diesen bestimmten Eigenschaften. Er braucht das Etikett Lebewesen ebenso wenig wie der Mensch, ein Pandabär oder eine Heuschrecke.
So habe ich nun die Grenzen zwischen Bakterien und Blumenkohl verwischt, so müsste ich nun auch den Einzellern das Recht auf Fortpflanzung und Evolution erteilen. Diesem oder jenem Virus vielleicht noch das Recht auf das Überleben der eigenen Art?
Nein, kein einziges Lebewesen schert sich um das Überleben der Spezies. Es geht immer nur um die egoistischen Gene. Denen ist es egal, ob andere Gene irgendwo nun in sehr ähnlicher Form zusammen gestellt sind und sich in einem in Aufbau und Funktion extrem ähnlichen Lebewesen befinden.
Wenn wir Spezies ausrotten, dann ist dies schade, weil es ein unwiderruflicher Verlust ist und uns und anderen Arten eventuell eines Tages Sorgen bereiten könnte. Viele Einzellebewesen wären jedoch besser daran, wenn gewisse andere Arten nicht existieren würden. Homo sapiens wäre z.B. froh, wenn Masernviren aussterben würden. Darauf hinzuschaffen kann man aber schwerlich moralisch falsch nennen. Hier schliesst sich der Kreis zu den bezüglich Bewusstsein und Emotionen gleichwertigen Pflanzen, denen man nicht gewisse Rechte zusprechen kann, ohne sie gleichzeitig auch Einzellern zu verleihen.
Die Schweiz ist bezüglich Prostitution erstaunlich liberal. Fast schon libertär. Wir stellen den Gegenpol zu vielen europäischer Staaten und auch den USA dar, wo Prostitution strafbar ist.
Prostitution: Ist für mündige Personen in der Schweiz grundsätzlich legal.
Kuppelei und Zuhälterei: Wird seit der Revision des Sexualstrafrechts 1992 nicht mehr bestraft – sofern kein Zwang und keine Kontrolltätigkeit ausgeübt oder keine Abhängigkeit ausgenützt wird. Ansonsten kommen die Artikel 182 und 195 des Strafgesetzbuches (StGB) zur Anwendung:
Menschenhandel: Artikel 182 StGB: «Wer als Anbieter, Vermittler oder Abnehmer mit einem Menschen Handel treibt zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung wird mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft. Das Anwerben eines Menschen zu diesen Zwecken ist dem Handel gleichgestellt. In jedem Fall ist auch eine Geldstrafe auszusprechen.»
Förderung der Prostitution: Artikel 195 StGB: «Wer eine Person unter Ausnützung ihrer Abhängigkeit oder eines Vermögensvorteils wegen der Prostitution zuführt, wer die Handlungsfreiheit einer Person, die Prostitution betreibt, dadurch beeinträchtigt, dass er sie bei dieser Tätigkeit überwacht oder Ort, Zeit, Ausmass oder andere Umstände der Prostitution bestimmt, wer eine Person in der Prostitution festhält, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.»1
Morgen debattiert der Ständerat über das Rauchverbot in Restaurants. Wenn er der Ausnahmeregelung des Nationalrats zustimmt, kommt es zur Volksinitiative. Politiker werfen den Wirten Untätigkeit vor.
[...]
Wenn das Volk entscheiden kann, erscheint der Ausgang der Abstimmung klar: In den Restaurants in der gesamten Schweiz wird Rauchen verboten, vermutlich sind unbediente Fumoirs erlaubt. Diese Regelung nahmen die Stimmberechtigten in den Kantonen meist an, in denen die Frage an die Urne kam, — und zwar mit komfortablen Mehrheiten. Schuld an dieser restriktiven Lösung hat für Bruno Frick nicht die Politik selbst: «Die Wirte haben den richtigen Zeitpunkt verpasst, selbst zu handeln.»1
Sieht übel aus. Die Freiheit wird einmal mehr Verboten weichen müssen.
Es wundert mich nur, wie man einer Meinung mit Bruno Frick sein kann, der scheinbar nichts Fragwürdiges daran findet, Leute per Staatsgewalt zu etwas zu zwingen, wenn sie seine Wünsche nicht unverzüglich erfüllen.
«Storchen»-Wirt Hans Locher riecht bereits am «Züri-Geschnetzelten à la Muttermilch». In seinem Restaurant in Iberg bei Winterthur will er seine Kunden mit einer «Spezial-Speisekarte» überraschen. Sämtliche darin aufgelisteten Speisen sollen mit einer Sauce aus Muttermilch hergestellt werden…
[...]
«Der Wirt macht sich strafbar, sollte er tatsächlich Muttermilch anbieten.» Laut Etter ist «der Mensch nicht auf der Liste der zulässigen Milchlieferantinnen aufgeführt». Nur schon dieser Passus in der Lebensmittelgesetzgebung verbiete eine Verarbeitung von Muttermilch. Zudem würden sich auch die Frauen strafbar machen, sollten sie dem Wirt ihre Milch verkaufen. «Auch der Handel von Muttermilch ist gemäss Lebensmittelgesetz verboten», so Etter.((20min - «Dem Wirt droht eine Anzeige»))
Es gibt merkwürdige Dinge. Es gibt Abgründiges und Abartiges. Doch Dinge zu verbieten, bloss weil sie ungewöhnlich und irritierend sind? Schliesslich geht es im obigen Fall um einen Vertrag zwischen drei Personen, die alle freiwillig in Kenntnis der gesamten Details des Geschäftes dem Vertrag zustimmen. Die Lieferantin gibt ihre Milch freiwillig, der Wirt nimmt sie freiwillig an und bezahlt die Lieferantin und der Kunde isst das «Züri-Geschnetzelte à la Muttermilch» freiwillig im vollen Bewusstsein, dass die Milch von Menschen und nicht von Kühen stammt.
Moralisch könnte Menschenmilch sogar weniger fragwürdig sein als Kuhmilch. Womöglich.