Soll derjenige, der das Gerichtsverfahren verliert, die Kosten dafür tragen?
In a state-run system, neither loser-pays, nor winner-pays, nor each-side-pays-his-own-fees, is just. The only just system is a voluntary, private justice system where customers of competing justice agencies agree voluntarily ahead of time to some rule–in this case, any of the fee-payment schemes is libertarian since it is agreed to by all sides.1
Graffiti. Man sieht sie an Eisenbahnwaggons, öd grauen Lärmschutzwällen und an verlassenen Industriekomplexen.
Manche finden sie schön. Manche nur die aufwändigen, künstlerisch anspruchsvollen. Andere empfinden den simpelsten hingekritzelten Satz auf einem Stück graue Mauer als ästhetisch wertvoll. Es gibt auch Leute, denen sind jegliche Graffiti ein Dorn im Auge. Wie könne man derart abscheuliche Hässlichkeiten bloss schön finden, meinen die.
Geschmäcker sind verschieden. Und wandeln sich mitsamt der Kultur, in die sie eingebettet sind. Der eine oder der andere Schönheitssinn lässt sich nur aus der subjektiven Warte verurteilen. Objektiv ist weder das eine ästhetische Empfinden wertvoller, noch der andere moralisch verwerflich. / Meinungen sind Meinungen und als solche subjektiv. Egal, ob es um Goldketten, Graffiti, Politik oder Kannibalismus geht. / Ausleben darf man seine Vorlieben und Weltbilder trotzdem nur dann, wenn man dabei keine Gesetze bricht. Im Idealfall sind diese Gesetze vernünftig und humanistisch-liberal. Zelebriert man seine Neigungen und verursacht beim Gegenüber bloss Augenkrebs, dann ist das okay. Verletzt man die Rechte des andern, dann muss man eine strafrechtliche Verfolgung akzeptieren können.
Ist man nicht gerade Bolschewist oder Anarchist, dann freut man sich darüber, dass hierzulande das persönliche Eigentum geschützt ist.
Sprüht man Graffiti an fremde Wände, dann missachtet man dreist und frivol dieses Grundrecht. Mit fremdem Eigentum zu spielen und es nach eigenem Gutdünken umzugestalten, ist und gehört verboten. Alles andere wäre unsinnig.
Ein kleines Beispiel: “Ich persönlich finde Gartenzwerge absolut scheusslich. Dafür mag ich weite, mattschwarze Asphaltflächen. Bloss in unserem Dorf, da gibt es diese alte Dame. Etwas hochnäsig zwar, aber die Himbeeren in ihrem Garten sind ganz lecker. Ihr Garten, ja der ist voll von Gartenzwergen und Gartenelchen und Gartenelfchen. Ein Beleidigung für mein Auge. Letzthin war das Muttchen in den Ferien. Gran Canaria oder so. Da nutzte ich die Gelegenheit, schmiss die Plastikfiguren in den Müll und teerte den Vorgarten. Jetzt sieht’s wieder anständig aus in ihrem Garten. Und wer könnte schon etwas dagegen haben, dass ich das Antlitz unseres Dorfes etwas verschönert habe?”
Leute, die Gartenzwerge mögen zum Beispiel. Und ich vermute jetzt ganz stark, dass obige fiktive Tat praktisch all jene verurteilen würden, die eine Generalamnestie für alle Sprayer möchten. Obwohl die zwei zentralen Aspekte bei beiden Untaten dieselben sind:
- Missachtung des Eigentumsrecht.
- Die Dreistigkeit, den eigenen Geschmack über den anderer zu stellen.
Yessir, das britische House of Lords hat das Gesetz gegen Gotteslästerung abgeschafft. Britannien wird somit in diesem Punkt zu einem Vorreiter in Sachen freier Meinungsäusserung und Laizismus. Atheisten weltweit hoffen darauf, dass dieser Entscheid eine Signalwirkung auf ihre eigenen Staaten hat. ~ England schafft Blasphemie ab