Mir ist es eigentlich egal, ob in den Beizen geraucht werden darf oder nicht. Grundsätzlich ist es mir egal, wie Privateigentum genutzt wird. Ich bin auch zu faul, um mir zu überlegen, welches Angebot mir fehlt und was ich in Restaurants gerne auf den Speisekarten stehen und in den Geschäften an den Kleiberbügeln hängen sehen möchte. Vermutlich, weil das Angebot bereits heute enorm ist und man den Rest problemlos aus den Staaten oder von China bestellen kann.
Aber bitte, lasst den Eigentümern die Wahl, wie sie ihren Besitz nutzen. Wenn alle Beizer das Rauchen verbieten wollen: Schön. Aber der Staat hat sich in diese Frage nicht einzumischen. Genauso wenig wie er dem Restaurantbesitzer vorschreiben soll, was auf der Speisekarte stehen darf und was nicht.
Basel und Zürich haben nun also das Rauchen in den Restaurants verboten. Ganz anders Nidwalden:
Demnach ist das Rauchen in öffentlich zugänglichen Gebäuden des Kantons, der politischen Gemeinden, der Schulgemeinden und von Anstalten des öffentlichen Rechts künftig generell verboten.
Die Gastwirte sind in der Anordnung eines Rauchverbots jedoch frei. Sie müssen lediglich am Eingang deutlich deklarieren, ob das Rauchen erlaubt oder verboten ist.1
Zu erwarten ist jedoch ein nationales Rauchverbot in den nächsten paar Jahren. Eigentumsrechte zählen hierzulande nicht mehr viel, ausser in Nidwalden.
Morgen debattiert der Ständerat über das Rauchverbot in Restaurants. Wenn er der Ausnahmeregelung des Nationalrats zustimmt, kommt es zur Volksinitiative. Politiker werfen den Wirten Untätigkeit vor.
[...]
Wenn das Volk entscheiden kann, erscheint der Ausgang der Abstimmung klar: In den Restaurants in der gesamten Schweiz wird Rauchen verboten, vermutlich sind unbediente Fumoirs erlaubt. Diese Regelung nahmen die Stimmberechtigten in den Kantonen meist an, in denen die Frage an die Urne kam, — und zwar mit komfortablen Mehrheiten. Schuld an dieser restriktiven Lösung hat für Bruno Frick nicht die Politik selbst: «Die Wirte haben den richtigen Zeitpunkt verpasst, selbst zu handeln.»1
Sieht übel aus. Die Freiheit wird einmal mehr Verboten weichen müssen.
Es wundert mich nur, wie man einer Meinung mit Bruno Frick sein kann, der scheinbar nichts Fragwürdiges daran findet, Leute per Staatsgewalt zu etwas zu zwingen, wenn sie seine Wünsche nicht unverzüglich erfüllen.
Prolog: In Zürich wird bald über ein Rauchverbot abgestimmt. NZZVotum hat deshalb für Befürworter und Gegner Blogs errichtet. Blogger sind Ernst Bachmann, Gastro Zürich, Peter Schulthess, SP-Kantonsrat, Otto Braendli, Lungenliga Zürich und Claudio Zanetti, SVP-Kantonsrat.
Vorweg: Manchen Kommentatoren scheint nicht klar zu sein, dass man nicht einfach wahllos irgendwelche Dinge verbieten kann, bloss weil man diese mag und sich gerade eine Mehrheit finden lässt, die diese Dinge ebenfalls nicht mag. Ich kann zum Beispiel niemanden verbieten, die Farbe lila zu tragen. Selbst wenn ich die Farbe zutiefst hassen würde und es der Mehrheit der Schweizer ebenso gehen würde, wäre ich gegen ein Verbot. Denn persönliche Freiheit ist ein hohes Gut und ich kann immer noch wegschauen, wenn mir eine Frau in einem lila Minirock begegnet.
Vorweg 2: Restaurant sind Privateigentum. Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden sind eine ganz andere Angelegenheit. Dort könnte ich ein Rauchverbot eher akzeptieren, da diese ja Eigentum des Staates sind und dieser bestimmen darf, wie sie genutzt werden dürfen. Und hinter dem Staat stehen die Bürger des Landes. Dies bedeutet zugleich auch, dass man einzelne Bürger nicht vom Benutzen dieser Gebäude abhalten darf, da auch diese Eigentümer sind. Über die daraus folgenden Konsequenzen dürft ihr selber nachdenken.
Vorweg 3: Rauchverbote in Restaurants kann man also ungefähr gleichsetzen mit Rauchverboten in Einfamilienhäusern. Der Eigentümer bestimmt, was darin gemacht werden darf. Ich verbiete ja meinem Nachbar auch nicht, diese ganz bestimmten Tapeten aufzuhängen, bloss weil sie mir nicht gefallen.
Es geht nicht darum, das Rauchen generell zu verbieten, sondern dieses auf speziell dafür bezeichnete und eingerichtete Räume zu beschränken, so dass niemand unfreiwillig Rauchemissionen in Gaststätten ausgesetzt ist. Das ist kein moralisches Anliegen, viel mehr ein dringliches gesundheitspolitisches.1
Ich wäre dann unfreiwillig Rauchemissionen ausgesetzt, wenn mir ein Mafiosi einen geladenen Revolver an die Schläfe drücken würde und mich zwingen würde, in ein Restaurant zu setzen, in dem geraucht wird. Solche Vorfälle geschehen in der Schweiz jedoch selten. Wenn ich mich in eine Bar setze, dann tu’ ich das freiwillig. Gewiss kann manchmal sozialer Druck der Auslöser sein, dass man sich dem Innern einer verqualmten Lokalität aussetzt, doch selbst diesen Druck habe ich freiwillig selbst gewählt. Ich hätte mir ja einen Kollegenkreis suchen können, der aus lauter Nichtraucher besteht, die schon Atemkrämpfe bekommen, wenn sie in einem Spielfilm jemanden rauchen sehen.
Von Zwang oder Unfreiwilligkeit kann also nicht die Rede sein.
Es ist an der Zeit, einen umfassenden und konsequenten Passivrauchschutz umzusetzen:
Die Gefahren des Passivrauchens sind überzeugend nachgewiesen:
- Im Tabakrauch sind ca. 4500 chemische Substanzen enthalten, wovon mind. 40 als krebserregend gelten.
- Die Belastungen mit Schadstoffen in Räumen sind höher als bei aktiv Rauchenden im Freien, wegen des besonders giftigen Nebenstromrauches, der sich in Räumen ansammelt. Das ist jener Rauch, der direkt vom Zigarettenende ausströmt durch verglimmen.
- Die Schadstoffbelastung ist bis zu 33 Mal höher in Beizen ohne Abtrennung als in Nichtraucherbeizen.
- Ein deutlich erhöhtes Riskio für Lungenkrebs, andere Erkrankungen der Atemwege und des Herz-Kreislaufsystems sind nachgewiesen. Menschen mit überempfindlichen Atemorganen sind besonders gefährdet.2
Ja, Rauchen tötet. Passivrauchen auch. Da gibt es keinen Zweifel. Jeder Mensch hat jedoch das Recht, sich tödlichen Risiken auszusetzen. Wenn jemand seinen Körper zu Grunde richten will, dann soll er das dürfen. Es steht anderen Menschen nicht zu, ihn mit Staatsgewalt davon abzuhalten. Denn Menschen machen schlechte Entscheidungen und setzen sich nur zu gerne abstrusen Risiken aus.
Bei dieser Frage zeigen sich jedoch die Unterschiede zwischen den zwei Staats- und Menschenbildern der Liberalen und der Paternalisten sehr gut. Erstere geben dem Individuum die Freiheit, selber Entscheidungen zu treffen und zu bewerten, ob diese jetzt gut sind oder schlecht. Ob eine gewisse Handlung mir gut tut oder nicht, das will ich entscheiden dürfen.
Paternalisten geben diese Verantwortung an den Staat ab. Er soll bestimmen, was gut ist und was schlecht. Damit übersehen sie aber, dass dies eine subjektive Frage ist. Wie die Kosten-Nutzen-Bilanz einer Handlung ausfällt, dass kann höchstens ich für mich entscheiden. Nie aber für andere. Wenn ich zum Beispiel den Zigarrengenuss höher werte als meine persönliche Gesundheit, dann können Präventionisten mich noch lange über die Krebsrisiken aufklären. Für mich sind sie schlicht egal. Ein paternalistischer Staat stünde auch vor einem zweiten Problem: Viele Freizeitaktivitäten sind mit einem grossen Verletzungsrisiko verbunden. Möchte man also nicht, dass Leute sich selber in Gefahr bringen und damit das Portemonnaie der anderer Leute über steigende Krankenkassenprämien belastet, müsste man auch Hobbies wie Skifahren, Fusball, Motorradfahren etc. verbieten. Damit nicht genug, ein drittes Problem taucht auf: Möchte man Taten verbieten, die indirekt andere Leute schädigen können, so müsste man nicht nur das Rauchen verbieten, sondern auch das Autofahren (Feinstaubbelastung und krebsauslösende Nanorusspartikel), Deos (Es gibt Leute, die haben allergische Reaktionen, wenn sie in die Nähe von Leuten kommen, die Deos benutzen.) und hunderte chemischer Stoffe, die während dem Gebrauch in die Umwelt entweichen können und dort irgendwelchen Schaden anrichten können.
Liberal denken und handeln beinhaltet eben auch Grenzen innerhalb einer aufgeklärten Gesellschaft. Speziell wenn es um gesundheitliche Beeinträchtigung und Belästigung geht. Wir leben ja nicht mehr in der Steinzeit, wo jeder tun und lassen konnte was er wollte und sein Recht mit Gewalt durchsetzte!3
Wie gesagt, wenn jemand nicht passiv rauchen will, dann steht es ihm frei, rauchende Leute zu meiden. Der Rest der Argumentation wird somit hinfällig.
Wenn ich in einem teuren Restaurant mit Freunden ein gutes Nachtessen mit Wein geniessen will, wird mir der Spass des öfteren durch zigarrenrauchende Tischnachbarn vergällt. Auch höfliche Hinweise auf Rücksichtnahme fruchten oft nichts. Würde ich konsequenter Weise das Wasserglas des rauchenden Tischnachbarn mit einem Drittel meines Rotweins füllen, würde ich wohl aus dem Restaurant rausgeschmissen wegen Belästigung. Passivrauchen müssen, ist nichts anderes!4
Auf die Idee, sich ein Restaurant zu suchen, in dem nicht geraucht wird, kommt man schwerlich. Gewiss, sie sind selten, aber es gibt sie. Da das Restaurant Privateigentum ist, darf der Besitzer auch frei entscheiden, welche Regeln er befolgt haben will. Lädt jemand Leute zu sich nach Hause ein, so steht es ihm frei, ihnen ein Dresscode aufzuzwingen, ihnen das Rauchen zu verbieten oder ihnen den Eintritt zu verwiegern, wenn sie dem Gastgeber nicht hundertfränkige Pralinen mitbringen. Mit einem Rauchverbot würde man die Eigentumrechte der Restaurantbesitzer beschneiden. Denn diese sollen die gleichen sein, die auch ein normaler Hauseigentümer hat.
Der Vergleich zieht nicht, da niemand die paar Kubikmeter Luft, in denen er sich aufenthält, besitzt. Im Gegensatz dazu besitzt der Tischnachbar den Inhalt des Glases. Veränderst du diesen, greifst du dessen Eigentumsrechte an. Würden diese nicht gelten, könnte ich nach Belieben den Garten meiner Nachbarn umgestalten. Aber eben, Luft besitzt niemand, ausser er hat sie in Flaschen gekauft.
Die Einführung von rauchfreien Zonen in öffentlichen Orten ist seit Jahren überfällig, umsomehr dass über 70% Nichtraucher sind!5
Das ist, als ob ich sagen würde: Die Mehrheit der Leute hat braune, schwarze oder blonde Haare, deshalb müssen Rothaarige ihre Haare färben, während Blondinen ihre Haare nicht lila färben dürfen.
Minderheitenschutz ist so lange ok. als die Minderheit nicht darauf beharrt, andere zu vergiften. Gesundheitsschädigern freie Bahn! Bald auch: Strassenräubern freie Bahn!6
Was ist der Unterschied zwischen Rauchern und Räubern?
Um einen Raucher kann ich einen Bogen machen, ich habe also die Freiheit zu wählen, ob ich passiv rauche oder nicht. Ein Raucher schränkt meine Freiheit nicht ein. Bei einem Räuber ist dies nicht der Fall. Er entwendet mir mein Eigentum und nimmt mir somit die Freiheit, mit meinem Besitz zu tun, was ich will.
Seit siebzehn Tagen gilt in den Niederlanden ein Rauchverbot in Gaststätten. Schlimm genug für Liebhaber der Freiheit & des Rauchens. Letztere haben jetzt - um das Rauchverbot zu umgehen und weil den Kirchen und Sekten viele Rechte zugestanden werden, die der Ungläubige bloss aus weiter Ferne beneiden darf und bekämpfen muss (ein Beispiel: Peyote (Lophophora williamsii). Der Besitz von Peyote wird strafrechtlich verfolgt. Ausser man ist Mitglied der Native American Church. Dann darf man dealen und konsumieren, wie es einem beliebt. Grund: Peyote sei die Personifizierung von Gott. Cool. Das ist eine derart gute Argumentation, da können die Gesetzgeber nur nachgeben.1 ) - die “Kirche der Raucher Gottes” gegründet, in der die heilige Dreifaltigkeit “Rauch, Feuer und Asche” angebetet wird.2
Scheinheiligkeit klebt unter den Fingernägeln des Gesetzes…