Ein Leckerbissen aus einer nicht allzu fernen Theokratie:
1. Durch die Darstellung des Bildes eines ans Kreuz genagelten Schweines im Internet wird der objektive Tatbestand des § 166 Abs. 1 StBG (Beschimpfen von Bekenntnissen) erfüllt.
2. Eine Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens ist zu bejahen, da einerseits im Internet die Informationen von einem größeren, durch persönliche Beziehungen nicht zusammenhängenden Personenkreis wahrgenommen werden können und andererseits berechtigte Gründe für die Befürchtung vorliegen, der Angriff werde das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttern.
Ich gebe zu, es handelt sich um Nürnberg anno domini 1998, aber das macht es nur noch schlimmer.
Es ist strafbar, Leute zu “beleidigen”? Durch Satire wird das Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert?
Mon Dieu, ich dachte nicht, dass es so schlecht um uns steht.
hat tip: po8t