Capital Punishment für Bootlegger?

Jemals eine CD gerippt, um sie auf dem iPod zu hören?
Jemals eine Platte aus dem Netz runter geladen?
Jemals ein P2P-Netzwerk wie emule, limewire oder bittorrent benutzt?

Tja, am 16. Juli wird über euer Leben entschieden. Dann gehen dreitägige Verhandlungen der EU mit etlichen anderen Staaten über das internationale Abkommen “Anti-Counterfeiting Trade Agreement” (ACTA) zu Ende. In diesem ACTA geht’s auch ums Filesharing und Bootlegging.
Der einflussreiche Bund der Deutschen Industrie (BDI) fordert dabei ein hartes Durchgreifen gegen Internetpiraterie:

“Der Anreiz, geistiges Eigentum zu brechen, der durch die momentane Sanktionenlosigkeit besteht, muss genommen werden. Das Minimum müsste die Einführung der existierenden Strafrahmen sein, welche für physischen Diebstahl gelten. Der Anreiz, geistiges Eigentum zu brechen, der durch die momentane Sanktionenlosigkeit besteht, muss genommen werden. Das Minimum müsste die Einführung der existierenden Strafrahmen sein, welche für physischen Diebstahl gelten.” Der Zoll solle weiters eine besondere Schulung erhalten und ein “Chief Intellectual Property Enforcement Officer” solle eingesetzt werden. “Abschreckende Schadensersatzhöhen” seien erforderlich genauso wie die “Einleitung von Strafverfahren von Amts wegen”. Das mehrfache Herunterladen und Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten solle mit (physischem) “Seriendiebstahl” gleichgesetzt werden.”1

Hat irgendjemand dort “oben” schon mal daran gedacht, dass eine lockerere Handhabung des geistigen Eigentums und der Urheberrechte mehr Vorteile als Nachteile bieten könnte? Dass dies gewaltige Innovationskräfte freisetzen könnte?

Na, vermutlich nicht, ist auch eine abwegige Vorstellung. Ich meine, was wäre bloss aus dieser Welt geworden, hätte der Erfinder des Rads kein Patent darauf angemeldet?

  1. derstandard.at - Download mit Diebstahl gleichsetzen []