…scheinen sich immer mehr Leute einzusetzen.
Wenn’s um Einbürgerungen geht, dann sind Volksentscheide mindestens der SP ein absolutes Gräuel.
Doch auch bei ganz gewöhnlichen Regierungsratswahlen kommt Unmut auf:
Herr Neuhaus, derzeit noch Berner Regierungsrat, war einziger Kandidat und erhielt etwas mehr als 100’000 Stimmen. Doch fast 48’000 Stimmzettel blieben leer, gegen 20’000 mussten als ungültig erklärt werden.
Jetzt klagt ein Anwalt vor dem Bundesgericht. Das sei keine demokratische Wahl gewesen. Schliesslich hätten die Wähler keine wirkliche Wahl gehabt, auch nicht die, Herrn Neuhaus nicht zu wählen.1
Mir kommt’s selbst bei Nationalratswahlen so vor, als hätte ich keine wirkliche Wahl. Lauter Kandidaten, die mir unsympathisch sind und die fürchterliche politische Ansichten haben. Da habe ich auch nicht die Wahl, alle Kandidaten nicht zu wählen. Vielleicht sollte ich vor’s Bundesgericht. Weil das undemokratisch ist und so…
Eigentlich macht gerade dies eine Demokratie aus. Jeder, der will, kann für ein politisches Amt kandidieren. Und wenn bloss einer dieses Amt will, soll man dann Leute dazu zwingen, zu kandidieren?
Und wenn mehrere kandidieren, und ich alle doof finde, dann ist das halt Pech.
Entweder akzeptieren wir also, das es bei manchen Wahlen bloss ein Kandidat gibt, und bei anderen Wahlen nur doofe Kandidaten, oder wir lassen’s sein mit der Demokratie.
Thursday, May 15, 2008 at 8:45
Thursday, May 15, 2008 at 12:30
Theoretisch kann man schon rechtfertigen, dass es eine Option “Keiner der Kandidaten” geben soll (ich glaube Beispielsweise in Russland bei Präsidentenwahlen üblich). Aber das Argument mutet bei uns schon etwas skurril an in Hinblick auf die politische Praxis in der Schweiz.
Der Vergleich mit den Volksentscheiden zu Einbürgerungen ist aber total verfehlt. Es geht da nicht in erster Linie um Volksentscheid oder nicht, sondern um eine spezifische Form des Volksentscheides (geheime Urnenabstimmung), zu eine Gegenstand der zumindest Aspekte eines administrativen Aktes aufweist (möchte man es denn nicht als solchen deklarieren). Dies muss nun abgewogen werden gegen rechtsstaatlich einwandfreie Prozeduren und Schutz vor staatlicher Willkür für jedes Individuum.
Wer behauptet dass dies einerlei sei, sollte vielleicht nochmals über die Büher bis er versteht um was es geht oder von seinem hohen Propaganda-Ross runterkommen.
Thursday, May 15, 2008 at 21:14
Es war kein Vergleich, sondern ein winziger Seitenhieb. Zumal ich bezüglich den Volksentscheiden zu Einbürgerungen noch keine Meinung gefasst habe.