Der „neue“ EU-Verfassungsvertrag befindet sich derzeit in den 27 Ländern der Europäischen Union im Stadium der Ratifizierung. Doch dieser Vertrag ist ein Instrument zur Umsetzung eines Europas der Kirchentürme, das die Religionen zu Mitentscheidern und Mitgesetzgebern der Europäischen Union machen wird. Nach Artikel 16-C der EU-Verfassung erhalten Kirchen und Religionen einen privilegierten Status, der es ihnen ermöglichen wird, wichtige Entscheidungen der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments zu beeinflussen.
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Im Gegensatz zu einem Europa der Aufklärung, in dem sich die Menschen im Laufe der Jahrhunderte ihre Emanzipation erkämpft haben, will der europäische Verfassungsvertrag den Völkern für immer ein durch ihre Regierungen aufgezwungenes religiöses Gefängnis verpassen. Er übernimmt das Prinzip des Vertrags von Augsburg, der 1555 beschloss, dass die Völker unbedingt die Religion ihrer Fürsten haben sollen. Die Freidenker betonen daher, dass der Laizismus ein Garant für die Demokratie ist und dafür sorgt, dass Religion und Atheismus Privatangelegenheiten sind.
Wo bleibt die Achtung der Gewissensfreiheit der Bürger in den Ländern Europas, wenn man Religionen in den Rang offizieller Partner der Institutionen erhebt?1
Thursday, April 17, 2008 at 21:45