Darf man noch mit gutem Gewissen Salat essen und den Rasen mähen? So fragten polemische Kritiker nach der Publikation des Berichts der eidgenössischen Ethikkommission für den Ausserhumanbereich (EKAH) zur Würde der Pflanzen in diesem Frühjahr. Für die Kritiker war es eine Provokation, dass das Bundes-Fachgremium Pflanzen eine Würde zugesteht.
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Das [Die Grenzen der Pflanzennutzung zu bestimmen.] versuchen jetzt eine Reihe von Pflanzenwissenschaftlern, Biologen, Philosophen, Gartenbaufachleuten und Landwirten. In ihren «Rheinauer Thesen» versuchen sie, so etwas wie Grundrechte von Pflanzen festzuschreiben. Zu diesen «Anspruchsrechten», so ihr Terminus, gehört das Recht auf die eigene Fortpflanzung, das Recht auf Eigenständigkeit, auf Evolution, auf das Überleben der eigenen Art, auf respektvolle Forschung und Entwicklung und das Recht, nicht patentiert zu werden.1
Einem Lebewesen ein Recht zuzusprechen, bedeutet, dafür zu sorgen, dass dessen Rechte gewahrt werden und allfällige Verletzungen dieser Rechte verfolgt werden und Konsequenzen nach sich ziehen. Die Rechte, die in den Rheinauer Thesen festgelegt werden, sind jedoch nicht verbindlich. Es ist eher eine Art moralische Richtlinie im Umgang mit Kraut und Rüben. Gewiss bin ich dafür, Pflanzen angemessen zu behandeln - sie also lediglich zu Ernährungs- (Schweinsfilet mit Fritten und Bohnen), Inneneinrichtungs- (Der Strauss in der Vase), Ästhetisierungs- (Unkraut jäten) und Geschenkzwecken zu töten, resp. zu zerstören. Genauso wie ich auch dafür bin, Menschen höflich, zuvorkommend und respektvoll zu behandeln. Doch nie würde es mir einfallen, einem Menschen das Recht zuzusprechen, höflich angesprochen zu werden. Denn das impliziert, dass ich dieses Recht in Gesetzesform verpacken möchte und der Staat dies dann zu verteidigen hätte. Das ist bei moralischen und ehtischen Verhaltensgeboten jedoch nicht der Fall (d.h. bloss bei einigen wenigen).
[Ein anderes Beispiel: Tierrechte. Man kann einem nichtmenschlichen Tier nicht im selben Sinne das Recht auf körperliche Unversehrtheit zusprechen wie einem Menschen. Denn dies würde bedeuten, dass der Staat bei jeder Verletzung dieses Rechtes Anklage erheben müsste. Anklage gegen Pinguine, Amseln und Koalas. Was man jedoch in Gesetzesform bringen kann und gebracht hat, ist z.B. ein Verbot, Tiere unter gewissen unerträglichen Bedingungen zu halten. Das bedeutet aber nicht, dass ein Schwein das Recht hätte, nicht grausam behandelt zu werden. Es bedeutet nur, dass kein Mensch das Schwein schlecht behandeln darf.]
Nun gebietet es einem einerseits der Humanismus, andererseits schlichtes Eigeninteresse, Natur und das darin Kreuchende und Fleuchende nicht abzufackeln und durch Glasbeton zu ersetzen. Das ändert aber nichts daran, dass Pflanzen zwar Lebewesen, aber ohne (bewusst wahrgenommene) Gefühle und Verstand sind. Einen Sinn für die Zukunft und ihr eigenes Selbst haben sie erst Recht nicht. Sie sind Steine, die sich bis zu einem gewissen Grad bewegen, stets aber ihre eigene Form verändern können. In ihrer Blindheit sind Pflanzen vergleichbar mit Einzellern, die sich zwar fortpflanzen und ihre eigenen Interessen verfolgen und damit auch auf äussere Reize (insbesondere negative, potentiell gefährliche) reagieren können, aber einen Schnitt nicht spüren und ihren Tod nicht fürchten.
Die Unterschiede zwischen Pflanzen, Viren und Bakterien sind diesbezüglich also marginal. Dennoch sind es einzig die Pflanzen, die Rechte erhalten. Man fragt sich wieso. Die Antwort liegt vermutlich bei Sonnenblumen, Gänseblümchen, rosaroten Rosen und Naturromantik, deren Gründern zwar Haselsträucher, nicht aber Staphylokokken bekannt gewesen waren.
Objektive Gründe, wieso man den einen gefühlslosen Lebewesen Rechte erteilt, anderen jedoch nicht, lassen sich nicht finden. Dies schon nur deshalb, weil Leben kein exakter wissenschaftlicher Begriff ist. Keiner weiss, ob ein Virus lebt, ob DNA, RNA oder Aminosäuren leben. Es ist auch schlicht egal. Denn ob man den Grippevirus nun ein Lebewesen nennt oder nicht, er bleibt ein Virus mit diesen bestimmten Eigenschaften. Er braucht das Etikett Lebewesen ebenso wenig wie der Mensch, ein Pandabär oder eine Heuschrecke.
So habe ich nun die Grenzen zwischen Bakterien und Blumenkohl verwischt, so müsste ich nun auch den Einzellern das Recht auf Fortpflanzung und Evolution erteilen. Diesem oder jenem Virus vielleicht noch das Recht auf das Überleben der eigenen Art?
Nein, kein einziges Lebewesen schert sich um das Überleben der Spezies. Es geht immer nur um die egoistischen Gene. Denen ist es egal, ob andere Gene irgendwo nun in sehr ähnlicher Form zusammen gestellt sind und sich in einem in Aufbau und Funktion extrem ähnlichen Lebewesen befinden.
Wenn wir Spezies ausrotten, dann ist dies schade, weil es ein unwiderruflicher Verlust ist und uns und anderen Arten eventuell eines Tages Sorgen bereiten könnte. Viele Einzellebewesen wären jedoch besser daran, wenn gewisse andere Arten nicht existieren würden. Homo sapiens wäre z.B. froh, wenn Masernviren aussterben würden. Darauf hinzuschaffen kann man aber schwerlich moralisch falsch nennen. Hier schliesst sich der Kreis zu den bezüglich Bewusstsein und Emotionen gleichwertigen Pflanzen, denen man nicht gewisse Rechte zusprechen kann, ohne sie gleichzeitig auch Einzellern zu verleihen.
Monday, September 22, 2008 at 12:50
Tuesday, September 23, 2008 at 4:27
Na großartig. Anstatt sich mal um Tierrechte zu kümmern (im Sinne von: Kein Mensch hat das Recht, ein Tier in seinem Leben, seiner Unversehrtheit und seiner Freiheit zu beeinträchtigen), diskutiert man über die Rechte gefühlsloser Wesen. Offenbar ist manchen Menschen bloß langweilig.