Die Vernichtung des Verbandsbeschwerderecht

In der heutigen Gerichtspraxis wird zudem oft übersehen, dass es aus liberaler Sicht auch ein eminentes öffentliches Interesse am Schutz des Privateigentums und der Privatautonomie gibt. Dass sich engagierte Anhänger des Umweltschutzes gegen die teilweise Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts wehren ist verständlich und legitim, nur sollten sie dabei weder den Rechtsstaat noch den Liberalismus als Argument bemühen. Die Teilabschaffung dieses Fremdkörpers in unserem Rechtssystem ist mindestens so rechtsstaatlich wie es dessen Einführung es war und sie ist bestimmt liberaler.1

  1. liberales institut - Das Verbandsbeschwerderecht ist nicht liberal []






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5 Kommentare

  1. politik-blogs.ch

    links from TechnoratiDie Vernichtung des VerbandsbeschwerderechtPubliziert am 12. October 2008 im Blog «DER MISANTHROP»

  2. Düsterkeit

    Soweit ich informiert bin ist doch selbst die FDP in der Frage gespalten.

  3. Benjamin B.

    Ganz genau. Ich ringe übrigens auch immer noch mit dem Verbandbeschwerderecht. Sonst hätte ich mich persönlich dazu geäussert.

  4. Svenja

    Meine Meinung steht: ich werde NEIN stimmen, denn es braucht Organisationen, die das Recht haben, die “Stimme der Natur” insofern zu vertreten, als sie veranlassen können, dass ein ausdefiniertes Baugesuch von gerichtlicher Seite auf seine gesetzlich verlangte Umweltverträglichkeit überprüft wird. Letztlich entscheidet dann das Gericht, ob Vorgaben eingehalten oder verletzt wurden. Im Uebrigen wurde das Verbandsbeschwerderecht bereits gestrafft. Es wird sicherlich nicht leichtfertig angewandt, denn die klagende Organisation muss bei einer gerichtlichen Ablehnung u.U. die Verfahrenskosten tragen. Wieso sollte es “nicht liberal” sein? Es geht um die Einhaltung von demokratisch bestimmten Gesetzen zur Schutz der Umwelt, die überprüft wird. Und warum wird damit das “Privateigentum” tangiert? Auch der privatem Grund und Boden ist kein rechtsfreier Raum. Auch die “Privatautonomie” (was immer damit gemeint ist) steht nicht über den Gesetzen. Oder wollte ja jemand ernsthaft widersprechen?

  5. Benjamin B.

    Ich bin klar für Umweltschutz. (Auch wenn ich einen grossen Teil des praktizierten Umweltschutzes kritisieren würde. Nicht zu vergessen die grossen Organisationen wie WWF oder Greenpeace.) Und bevor man ein Bauprojekt durchführt, sollte man auch prüfen, ob dieses gesetzeskonform ist.

    Allerdings halte ich viele dieser Gesetze für unsinnig. Auf seinem privaten Grund und Boden sollte man machen dürfen, was man will. Einzige Einschränkung ist vielleicht, dass die Anwohner durch diese Tätigkeiten nicht in unverhältnismässigem Ausmass eingeschränkt werden dürfen. Rauch- und Lärmbelästigung wären Beispiele dafür. Aber ansonsten sollte nicht einfach ein Verband mitreden dürfen, was du mit deinem Grund und Boden anstellst.

    Allerdings muss ich sagen, dass ich mich mit dem Verbandsbeschwerderecht noch zu wenig auseinander gesetzt habe, um hier eine klare Aussagen treffen zu können.




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