Darum haben alle Leute der Talschaft Uri, die Gesamtheit des Tales Schwyz und die Gemeinde der Leute der unteren Talschaft von Unterwalden im Hinblick auf die Arglist der Zeit zu ihrem besseren Schutz und zu ihrer Erhaltung einander Beistand, Rat und Förderung mit Leib und Gut innerhalb ihrer Täler und ausserhalb nach ihrem ganzen Vermögen zugesagt gegen alle und jeden, die ihnen oder jemand aus ihnen Gewalt oder Unrecht an Leib oder Gut antun.
Und auf jeden Fall hat jede Gemeinde der andern Beistand auf eigene Kosten zur Abwehr und Vergeltung von böswilligem Angriff und Unrecht eidlich gelobt in Erneuerung des alten, eidlich bekräftigten Bundes, - jedoch in der Weise, dass jeder nach seinem Stand seinem Herren geziemend dienen soll.
Wir haben auch einhellig gelobt und festgesetzt, dass wir in den Tälern durchaus keinen Richter, der das Amt irgendwie um Geld oder Geldeswert erworben hat oder nicht unser Einwohner oder Landmann ist, annehmen sollen.
Entsteht Streit unter Eidgenossen, so sollen die Einsichtigsten unter ihnen vermitteln und dem Teil, der den Spruch zurückweist, die anderen entgegentreten.
Vor allem ist bestimmt, dass, wer einen andern böswillig, ohne Schuld, tötet, wenn er nicht seine Unschuld erweisen kann, darum sein Leben verlieren soll und, falls er entwichen ist, niemals zurückkehren darf. Wer ihn aufnimmt und schätzt, ist aus dem Land zu verweisen, bis ihn die Eidgenossen zurückrufen.
Schädigt einer einen Eidgenossen durch Brand, so darf er nimmermehr als Landmann geachtet werden, und wer ihn in den Täern hegt und schützt, ist dem Geschädigten ersatzpflichtig.
Wer einen der Eidgenossen beraubt oder irgendwie schädigt, dessen Gut in den Tälern soll für den Schadenersatz haften.
Niemand soll einen andern, ausser einen anerkannten Schuldner oder Bürgen, pfänden und auch dann nur mit Erlaubnis seines Richters. - Im übrigen soll jeder seinem Richter gehorchen und, wo nötig, den Richter im Tal, vor dem er zu antworten hat, bezeichnen. - Gehorcht einer dem Gericht nicht und es kommt ein Eidgenosse dadurch zu Schaden, so habe alle andern jenen zur Genugtuung anzuhalten.
Entsteht Krieg oder Zwietracht zwischen Eidgenossen und will ein Teil sich dem Rechtspruch oder der Gutmachung entziehen, so sind die Eidgenossen gehalten, den andern zu schützen.
Diese Ordnungen sollen, so Gott will, dauernden Bestand haben.
Zu Urkund dessen ist auf Verlangen der Vorgenannten diese Urkunde gefertigt und mit den Siegeln der drei vorgenannten Gemeinden und Täler bekräftigt worden. Geschehen im Jahre des Herrn 1291 zu Anfang des Monats August.”
Da heute der erste August ist, ich momentan in Süd-Frankreich bin und dort höchstwahrscheinlich weder ein Feuerwerk sehen werde, noch eine wie auch immer geartete Ansprache hören werde. Auch werde ich in ein paar Tagen wissen, ob wieder ein paar Nationalsozialisten, ob Neo- oder Alt-, auf dem Rütli aufmarschiert sind.
Im übrigen könnte wohl jeder hier noch was lernen vom Bundesbrief. Er mag zwar weder Verstand noch Finger besitzen, aber Inhalte bietet er ganz gute. Wenngleich man den Part mit der Todesstrafe weglassen sollte und meiner Meinung nach in einem Bundesbrief keinesfalls die Existenz von metaphysischen Konzepten propagiert werden dürfte. Aber ’s ist nun halt auch schon ein paar Jährchen her, seit die Eidgenossenschaft (nicht zu verwechseln mit der Schweiz) gegründet wurde.
Ich meine ja nur, wann hat man hier in der Schweiz das letzte Mal wirkliche Einsicht erlebt, wann haben wir Eidgenossen das letzte Mal unsere Nation wahrhaft unterstützt, wann haben wir das letzte Mal jemanden gezeigt, dass es so nicht geht, wann haben wir einem Übeltäter das letzte Mal gezeigt, dass sein Verhalten nicht in Ordnung ist?
Ich zumindest erinnere mich nur verschwommen daran. Aber es ist halt auch immer sehr viel einfacher, auf die anderen einzuprügeln, als selber was zu unternehmen.
Glaubt mir, würden wie Eidgenossen mal als Nation zusammenstehen und ein jeder zu einem Teil der Lösung werden, dann würde es hier ganz anders aussehen…