Befreit die Meinungsfreiheit!

Heute habe ich zwei wunderbare Fundstücke zum Thema Meinungsfreiheit sufgespürt:

Salman Rushdie:

“Es wird allgemein für gerechtfertigt gehalten, die Redefreiheit einzuschränken, wenn eine Rede die Wirkung hat, die Reputation einer anderen Person fälschlicherweise oder böswillig zu zerstören. Das Recht von Beleidigung und Verleumdung behauptet kurz gesagt ein Eigentumsrecht von jedermann an seiner eigenen Reputation. Aber niemandem kann seine „Reputation“ gehören, weil diese einfach nur eine Funktion von Gefühlen und Einstellungen anderer Menschen ist. Da aber niemandem wirklich das Bewußtsein und die Einstellungen anderer gehören können, kann auch niemand im Wortsinn ein Eigentum an seiner Reputation haben. Die Reputation einer Person verändert sich ständig, in Abhängigkeit von den Einstellungen und Meinungen des Restes der Bevölkerung. Deshalb kann der verbale Angriff auf jemanden kein Eingriff in sein Eigentum sein und somit nicht verboten oder strafrechtlich verfolgt werden.

Es ist natürlich unmoralisch, falsche Behauptungen über eine andere Person aufzustellen, aber es sei noch einmal gesagt, daß das Moralische und das Rechtliche für den konsequenten Liberalen zwei gänzlich verschiedene Kategorien sind.”

Roger Köppel:

“Liberale Demokratien leben von Voraussetzungen, die sie selber nicht garantieren können. Gesinnungen können nicht eingefordert, korrekte Meinungen nicht befohlen werden. An der Wurzel der liberalen Demokratie steht die Überzeugung, dass alles, was für wahr gehalten wird, straflos in Frage gestellt, dem Widerstreit der Meinungen ausgesetzt werden kann. Nicht die Festschreibung von Gewissheiten, sondern die Möglichkeit der Kritik und Auseinandersetzung hält die offene Gesellschaft im Innersten zusammen.
[...]
Tabus und Sprechverbote nähren Ressentiments, Heuchelei, Verschwörungen und Opfermythen. Vor allem behindern sie das offene Gespräch, den Wettbewerb der Auffassungen, der zu den grössten Errungenschaften und Qualitäten moderner Gesellschaften gehört.
[...]
Seit wann obliegt es politischen Körperschaften, historische Vorgänge rechtsverbindlich zu definieren?
[...]
Meinungen sind nicht mit Gesetzen, sondern mit Argumenten zu bekämpfen. Wer nicht an die Geltungskraft schlüssiger Beweisführungen glaubt, zweifelt an der Menschenwürde, die Freiheit einschliesst, übrigens auch die Freiheit zum Irrtum. Die Antirassismusstrafnorm ist das Resultat des irrigen Versuchs, die richtige Meinung, die richtige Gesinnung gesetzlich herzustellen. Weiter kann man sich vom Erbe der Aufklärung kaum entfernen.”

gefunden in einem kommentar von dominik hennig beim bad blog







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2 Kommentare

  1. politik-blogs.ch

    links from TechnoratiBefreit die Meinungsfreiheit!Publiziert am 26. June 2008 im Blog «DER MISANTHROP»

  2. Bad Blog » Die Auschwitzkeule wechselt die Seiten…

    Kramer auto Pingback[...] Befreit die Meinungsfreiheit! | DER MISANTHROP wrote: [...]




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