Vor ein paar Jahren (2004) hat das Schweizer Stimmvolk die Verwahrungsinitative angenommen:
Danach sind Sexual- und Gewaltstraftäter, die als extrem gefährlich und untherapierbar eingestuft werden, lebenslänglich zu verwahren und es ist ihnen kein Hafturlaub zu gewähren. Ihre Entlassung darf nur geprüft werden, wenn aufgrund neuer, wissenschaftlicher Erkenntnisse die Heilbarkeit des Täters und damit seine künftige Ungefährlichkeit in Aussicht stehen.1
Eine allzu krasse Massnahme, doch offenbar wollte das Volk Probleme lieber “auf nimmer wiedersehen” wegsperren, als sich mit ihnen zu beschäftigen. Doch glücklicherweise mussten 2007 alle ausgesprochenen Verwahrungen neu beurteilt werden und etliche wurden auch aufgehoben.2
An diesem Wochenende hat das Schweizer Volk entschieden, dass “pädophile Straftaten an Kindern” nicht mehr verjähren dürfen. Gleich wie Genozide und Kriegsverbrechen. Obwohl niemand genau weiss, was “pädophile Straftaten” denn sein sollen und ab wann einer nicht mehr “Kind” ist. Die Volksinitative war extrem schwummrig und unklar gehalten. Aber eben, in der Schweiz verjährt Mord nun, Kindesmissbrauch nicht. (Zugegeben, die Initantin Christiane Bussat hat sich dafür ausgesprochen, dass Mord nicht mehr nach 30 Jahren verjähren soll.3.
An sich spricht nichts gegen diese Initiative. Wenn es auch nach zwnazig, dreissig, vierzig Jahren möglich wäre, einen Straftäter zu überführen. Doch nach einer derart langen Zeit ist die Beweislage derart löchrig, dass es verantwortungslos ist, anhand von Zeugenaussagen und einer Hand voll Indizien jemanden schuldig zu sprechen. (Was es sowieso immer ist, einzig Beweise sollten vor Gericht zählen.)
Jetzt will die Strassenopfer-Stiftung Roadcross eine Raser-Initiative lancieren, um Raser härter bestrafen zu können. Damit solche Delikte endlich angemessen bestraft werden.4 Ein illusorisches Vorhaben. Nicht etwa, weil die Initiative nicht angenommen werden würde, sondern weil es dadurch nicht weniger Raser gäbe. Die Härte der zu erwartenden Strafe hat einen extrem geringen Einfluss darauf, ob jemand ein Verbrechen begeht. Damit haben harte Strafen generell einzig den Zweck, Rache am Täter zu nehmen. Es ihm heimzuzahlen. Dies ist sinnlos und eines humanistischen Staates nicht würdig.
Angesichts der blühenden Repression, auch bei opferlosen Verbrechen wie Biertrinken (Der Verkauf von Alkoholika soll ja künftig nur noch während dem Tag legal sein.) oder Zigarrerauchen oder Cannabiskonsum, ist die Frage berechtigt, ob die Schweizer bereit wären, Mörder und Kinderschänder mit dem Tod zu bestrafen. Oder sie wenigstens auf dem Bundesplatz an den Pranger zu stellen und Passanten und Schaulustigen eine Peitsche in die Hand zu drücken.
P.S. Ich möchte mich Ali anschliessen und ebenfalls dazu aufrufen, den Täterschutz nicht zu vergessen. Auch Leute, die abgründig abscheuliche Verbrechen begehen haben Rechte. Übersehen wir das und “entrechten” manche Leute, landen wir nur allzu rasch in sehr dunklen Winkeln der Geschichte.
Tuesday, December 2, 2008 at 16:54
Tuesday, December 2, 2008 at 18:52
Du hast mit vielem, was du darstellst, recht, doch in einem Punkt muss ich dir womöglich widersprechen. Dass harte Strafen nur den Zweck haben, Rache am Täter zu nehmen (von welcher Seite auch immer), sehe ich nicht ein. Es geht vielmehr darum, dass in einer auf gewissen moralischen Statuten (welcher Art die auch immer sein mögen) aufgebauten Gesellschaft, die Verletzung ebenjener Statuten beanstandet wird. Dies hat verschiedene Zwecke; Rache zu nehmen gehört auf moralischer Ebene, auf der wir uns ja befinden, sicherlich nicht dazu.
Naturgemäss mag jemand Rache ausüben wollen, indem er ein gewisses Urteil fällt oder erzwingt. Doch dies sollte zumindest in unserer Gesellschaft kein Motiv sein. Dass es dies aber möglicherweise ist, ist vielmehr eine empirische Frage.
Was jedoch die sogenannte Raser-Initiative betrifft, halte ich die Angelegenheit bis zu einem gewissen Grad für Hetze und Unrecht gegen das Volk.
Saturday, December 6, 2008 at 14:35
Sagen wir’s so: Objektiv ist die Rache der einzige Zweck von harten Strafen. Subjektiv haben sie noch eine abschreckende und belehrende Wirkung.
(Um die Verletzung von moralischen Statuten zu beanstanden, braucht es keine harten Strafen, sondern einfach Strafen. Das reicht. Und auf das wollte ich eigentlich hinaus.)
Friday, December 12, 2008 at 18:30