Abgabe auf MP3-Playern

Anderthalb Monate bleiben mir noch bis zum ersten September. Eine relativ kurze Zeit, um die knappen fünfhundert Franken zusammen zu kratzen, die ein iPod der fünften Generation mit achtzig Gigabyte Speicherplatz kostet.

Danach, so hat das Bundesgericht entschieden, dürfen digitale Videorecorder und mobile Musikplayer mit einer Gebühr, der Leerträgervergütung, belastet werden. Abgaben, die dann an diverse Verwertungsgesellschaften fleissen.

Nun, dies ist ein wunderbares Beispiel dafür, wie der Missbrauch der Urheberrechte auf keinen Fall verhindert werden kann…







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4 Kommentare

  1. einZune

    ..aber wieso muss es ein iPod sein?

  2. burnttongue

    Weil er extrem komfortabel zu bedienen ist, und zumindest in der schwarzen Version ziemlich gut ausschaut.
    Wenn ich’s allerdings jetzt etwas näher betrachte, dann wäre der Zune durchaus eine Option, wenn ich bloss wüsste, ob der ebenfalls so einfach mit der Musiksammlung zu synchronisieren ist wie der iPod…

  3. MP3 Player Abgaben - Konsumentenschutz ruft zum mailen auf - Digitale Allmend

    [...] Blogs (Haemmerli, Paddy, misanthop, schwarz und zürcher) und Zeitungen (Blick, NZZ) finden sich weitere Äusserungen zum [...]

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