Graffiti. Man sieht sie an Eisenbahnwaggons, öd grauen Lärmschutzwällen und an verlassenen Industriekomplexen.
Manche finden sie schön. Manche nur die aufwändigen, künstlerisch anspruchsvollen. Andere empfinden den simpelsten hingekritzelten Satz auf einem Stück graue Mauer als ästhetisch wertvoll. Es gibt auch Leute, denen sind jegliche Graffiti ein Dorn im Auge. Wie könne man derart abscheuliche Hässlichkeiten bloss schön finden, meinen die.
Geschmäcker sind verschieden. Und wandeln sich mitsamt der Kultur, in die sie eingebettet sind. Der eine oder der andere Schönheitssinn lässt sich nur aus der subjektiven Warte verurteilen. Objektiv ist weder das eine ästhetische Empfinden wertvoller, noch der andere moralisch verwerflich. / Meinungen sind Meinungen und als solche subjektiv. Egal, ob es um Goldketten, Graffiti, Politik oder Kannibalismus geht. / Ausleben darf man seine Vorlieben und Weltbilder trotzdem nur dann, wenn man dabei keine Gesetze bricht. Im Idealfall sind diese Gesetze vernünftig und humanistisch-liberal. Zelebriert man seine Neigungen und verursacht beim Gegenüber bloss Augenkrebs, dann ist das okay. Verletzt man die Rechte des andern, dann muss man eine strafrechtliche Verfolgung akzeptieren können.
Ist man nicht gerade Bolschewist oder Anarchist, dann freut man sich darüber, dass hierzulande das persönliche Eigentum geschützt ist.
Sprüht man Graffiti an fremde Wände, dann missachtet man dreist und frivol dieses Grundrecht. Mit fremdem Eigentum zu spielen und es nach eigenem Gutdünken umzugestalten, ist und gehört verboten. Alles andere wäre unsinnig.
Ein kleines Beispiel: “Ich persönlich finde Gartenzwerge absolut scheusslich. Dafür mag ich weite, mattschwarze Asphaltflächen. Bloss in unserem Dorf, da gibt es diese alte Dame. Etwas hochnäsig zwar, aber die Himbeeren in ihrem Garten sind ganz lecker. Ihr Garten, ja der ist voll von Gartenzwergen und Gartenelchen und Gartenelfchen. Ein Beleidigung für mein Auge. Letzthin war das Muttchen in den Ferien. Gran Canaria oder so. Da nutzte ich die Gelegenheit, schmiss die Plastikfiguren in den Müll und teerte den Vorgarten. Jetzt sieht’s wieder anständig aus in ihrem Garten. Und wer könnte schon etwas dagegen haben, dass ich das Antlitz unseres Dorfes etwas verschönert habe?”
Leute, die Gartenzwerge mögen zum Beispiel. Und ich vermute jetzt ganz stark, dass obige fiktive Tat praktisch all jene verurteilen würden, die eine Generalamnestie für alle Sprayer möchten. Obwohl die zwei zentralen Aspekte bei beiden Untaten dieselben sind:
- Missachtung des Eigentumsrecht.
- Die Dreistigkeit, den eigenen Geschmack über den anderer zu stellen.
March 13, 2008
July 1, 2008
salut,
hm.
meinen senf dazu: ich persönlich differenzeiere da, wessen eigentum das ist. gehört es einem nachbar, so hast du recht; schliesslich wäre ich als sprayer dann der, der dem nachbarn gegen seinen willen die hauswand verschönert. und da es ja in diesem fall zwei meinungen gibt, kann es nicht sein, dass ich einfach per se recht habe.
gehört es aber einem verein, wie z.b. der sbb, einer bank, ist es mir schnurzpiepe. damit schädige ich niemanden persönlich. die bank macht ein paar formalitäten und das wars dann.
gruss
(werde in zukunft öfters vorbeischauen - sehr spannende denkanstösse. danke dafür.)
July 5, 2008
du schädigst niemanden persönlich?
auch ein bankgebäude, eine lärmschutzwand haben einen eigentümer. in diesem fall mehrere eigentümer. sehr viele eigentümer sogar. und wenn du ein graffiti an eine bankmauer sprayst - mag es auch noch so schön sein - verletzt du deren rechte an ihrem eigentum. rechte, die besagen, das der besitzer mit seinem eigentum machen kann, was er will.
zudem frage ich mich, ob du konsequent mit deinem differenzieren bist. du sagst, du unterscheidest zwischen einzelpersonen und “vereinen”. eigentum von einzelpersonen dürfen andere einzelpersonen nicht antasten. mit dem eigentum von “vereinen” dürfen einzelpersonen jedoch schon freier umgehen.
was also, wenn ein paar kunstliebhaber einen verein zur förderung von malerei und fotografie gründen. mit dem “vereinsvermögen” kaufen sich die leute eine kleine lokalität, in der sie ausstellen. was darf die einzelperson nun mit dem lokal anstellen? die wände besprayen? über an der fassade angebrachte professionelle graffitis drüber kritzeln? ein fenster einschlagen? die tür entwenden?
(freut mich. bitte schön.
)